Der Begriff Sozialrecht bezieht sich auf eine umfassende und für den Laien oft unübersichtlich geregelte Rechtsmaterie, deren gesetzliche Regelungen vielen Rechtssuchenden oft unbekannt sind. Einfach dargestellt kann man sagen, das Sozialrecht befaßt sich mit der Sicherung der Menschen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter.
Leicht können gerade in diesem Bereich für Betroffene existentielle Konflikte auftauchen:
- wenn z.B. die Krankenkasse Leistungen verweigert;
- eine beantragte Rente abgelehnt wird;
- die Berufsgenossenschaft eine Berufskrankheit nicht anerkennt;
- Sozialhilfe oder Grundsicherung streitig sind usw....usw......
Bei derartigen Konflikten ist in der Regel fachkundige Hilfe nötig.
Die in der BSZ® TOPliste Sozialrecht benannten Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Sozialrecht. Die Bezeichung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer in einem besonderen Überprüfungsverfahren zuerkannt.
Wenn zum Beispiel nachstehende Rechtsgebiete betroffen sind, ist der Fachanwalt für Sozialrecht die richtige Adresse!
Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosenversicherung, Einstufung in eine Pflegestufe, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente , Erziehungsgeldrecht, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Kassenarztrecht und Vertragsarztrecht, Kindergeldrecht, Kostenübernahme, Krankengeld, Krankenversicherungsrecht, Opferentschädigung nach Gewalttaten, Pflegegeld ,Pflegeversicherung, Rentenversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Unfallversicherungsrecht.