Anmeldeformular für BSZ® Interessengemeinschaften
Hiermit beantrage ich die sofortige Mitgliedschaft für eine BSZ® e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Für den einmaligen Mitgliedsbeitrag zur BSZ® e.V. Interessengemeinschaft in Höhe von € 75,00 erhalten Sie von einem BSZ® e.V. Vertragsanwalt zunächst eine erste anwaltliche Prüfung zu den Erfolgsaussichten sowie weitere Informationen zum Verfahrensstand in der betreffenden Sache. Die Kosten für die erste anwaltliche Prüfung werden vom BSZ® e.V übernommen und werden durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Die Anwälte prüfen, ob Ihre Ansprüche durchsetzbar wären, ob Ihnen Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Weiter erhalten Sie auf Wunsch von den Kooperationsanwälten zusammengefasste Rechercheergebnisse.
Durch Ihre Mitgliedschaft in der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft können Sie sich also zunächst von einem BSZ® e.V. Vertrauensanwalt beraten lassen, und das gemeinsame Vorgehen im Rahmen der Interessengemeinschaft zu besprechen. Bei Verweis auf die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. (Angabe der Mitgliedsnummer) fallen für diese Leistungen sowie eine etwaig erforderlich werdende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung keine weiteren Kosten an, da diese vom BSZ® e.V. getragen werden.
Rechtsanwalt und Mandant können seit dem 01. Juli 2008 in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren. Das neue Recht ermöglicht es den Vertragsparteien, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf der Grundlage individueller und subjektiver Nutzen-Risiko-Erwägungen den Umständen der konkreten Rechtsangelegenheit und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten Rechnung zu tragen. Auch mit den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten können Sie bei Vorliegen der Voraussetzung ein solches Erfolgshonorar vereinbaren. Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Ihnen von uns benannte Kanzlei, die Anwälte prüfen die Voraussetzungen für ein solches Honorar.
Mit der Absendung dieses Aufnahmeantrags erkläre ich mich bereit eine einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu zahlen. Die weitere Mitgliedschaft in der von Ihnen gewählten Interessengemeinschaft ist für Sie beitragsfrei.
Gütegarantie
Von den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten werden die von der Gütegemeinschaft JURAFIT festgelegten Mindeststandards im Verhalten gegenüber den Mandanten garantiert.
Mit der Absendung dieses Formulars, schließen sich der von Ihnen gewählten Interessengemeinschaft an. Sie erhalten, umgehend per Post Ihre Mitgliedsnummer, die Empfehlung für den BSZ® Vertragsanwalt welcher die betreffende Interessengemeinschaft betreut sowie eine Rechnung über die einmalige Aufnahmegebühr.
BSZ® Anmeldeformular (Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder)
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Diese Widerrufsbelehrung basiert auf der Musterbelehrung des Bundesministeriums der Justiz im Rahmen der dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 12. März 2008 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2008)